Vorabschätzung der Selektivität zweier in Reihe liegender Schutzorgane (Sicherung/LS) über das Nennstromverhältnis (Faustregel gG 1,6:1).
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Staffelung bedeutet: Bei einem Fehler soll nur das nächstgelegene (nachgelagerte) Schutzorgan auslösen, nicht das vorgelagerte. Diese Selektivität hängt von den Auslösekennlinien ab.
Als Vorabschätzung im Überlastbereich dient das Nennstromverhältnis: Für gG-Schmelzsicherungen gilt die Faustregel In(vorgelagert) / In(nachgelagert) ≥ 1,6 : 1. Bei Leitungsschutzschaltern (LS) ist Selektivität nur bis zum herstellerspezifischen Selektivitätsgrenzstrom Is gewährleistet – im Kurzschlussbereich sind LS oft nicht selektiv.
Hinweis: Für eine verbindliche Aussage – insbesondere zur Kurzschlussselektivität – ist die Selektivitätstabelle des Herstellers maßgebend.