Treppe berechnen mit der Schrittmaßregel: Steigung, Auftritt und Stufenanzahl

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Ob Neubau, Dachausbau oder Gartentreppe: Die Maße entscheiden, ob eine Treppe bequem oder tückisch wird. Der Treppen-Rechner nutzt die bewährte Schrittmaßregel und prüft das Ergebnis gegen die DIN 18065 – dieses Tutorial erklärt den Rechenweg.

Die Schrittmaßregel

2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm, ideal 63 cm – die durchschnittliche menschliche Schrittlänge. Beim Steigen 'verbraucht' jede Höheneinheit doppelt so viel Schrittlänge wie eine Längeneinheit; genau das bildet die Formel ab. Dazu kommen die Grenzen der DIN 18065 für Wohngebäude: Steigung 14–20 cm, Auftritt mindestens 23 cm.

Schritt für Schritt

  1. Geschosshöhe messen: von Fertigfußboden zu Fertigfußboden – nicht Rohdecke!
  2. Lauflänge eingeben (optional): wenn der Platz begrenzt ist, verteilt der Rechner ihn auf die Auftritte
  3. Stufenanzahl vorgeben (optional): sonst wählt der Rechner sie mit Ziel ~18 cm Steigung
  4. Prüfung lesen: Bei Regelverstößen schlägt der Rechner konkrete Alternativen vor

Das Lehrbuchbeispiel

Geschosshöhe 280 cm: 16 Steigungen à 17,5 cm, Auftritt 63 − 35 = 28 cm. Da die oberste Steigung auf der Geschossebene endet, braucht es 15 Stufen und 15 × 28 = 420 cm Lauflänge bei 32° Neigung – die klassische bequeme Wohnhaustreppe. Passt der Platz nicht, zeigt das Beispiel Kellertreppe (250 cm Höhe auf 250 cm Länge), wie der Rechner reagiert: Auftritt zu schmal, Schrittmaß verletzt – mit dem Vorschlag, die Stufenanzahl zu ändern.

Was sonst noch zählt

Neben Steigung und Auftritt nennt die Fachliteratur die Bequemlichkeitsregel (Auftritt − Steigung = 12 cm) und die Sicherheitsregel (Auftritt + Steigung = 46 cm) – nur die Kombination 17/29 erfüllt alle drei exakt, reale Treppen sind immer ein Kompromiss. Baurechtlich kommen hinzu: nutzbare Laufbreite mindestens 80 cm, Kopffreiheit 200 cm, Zwischenpodest ab 18 Steigungen, und bei gewendelten Treppen gilt das Schrittmaß entlang der Lauflinie. Für genehmigungspflichtige Treppen gehört die finale Planung in die Hände von Zimmerer oder Architekt.