Treppen-Rechner

Bauen & Handwerk
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📝 So funktioniert es:
Treppe berechnen nach der Schrittmaßregel: Steigung, Auftritt, Stufenanzahl, Lauflänge und Neigungswinkel – mit Prüfung gegen DIN 18065.

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Fertigfußboden bis Fertigfußboden (OKFF bis OKFF)
Leer lassen: der Auftritt wird über die Schrittmaßregel bestimmt
Leer lassen für automatische Berechnung mit ca. 18 cm Steigung

Treppe berechnen: Schrittmaßregel, Steigung und Auftritt

Eine gute Treppe folgt dem menschlichen Schritt. Die seit dem 17. Jahrhundert bewährte Schrittmaßregel lautet: 2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm, ideal 63 cm – die durchschnittliche Schrittlänge in der Ebene. Der Rechner bestimmt aus Ihrer Geschosshöhe die passende Stufenanzahl (Ziel: rund 18 cm Steigung), leitet daraus den Auftritt ab und prüft das Ergebnis gegen die Grenzwerte der DIN 18065 für Wohngebäude: Steigung 14–20 cm, Auftritt mindestens 23 cm.

Das Standardbeispiel: 280 cm Geschosshöhe

280 cm ÷ 16 Steigungen = 17,5 cm Steigung. Die Schrittmaßregel liefert 63 − 2 × 17,5 = 28 cm Auftritt. Da die oberste Steigung auf der Geschossebene endet, braucht die Treppe 15 Stufen und damit 15 × 28 = 420 cm Lauflänge bei etwa 32° Neigung – die klassische, bequeme Wohnhaustreppe. Steht weniger Platz zur Verfügung, geben Sie die vorhandene Lauflänge ein: Der Rechner verteilt sie auf die Auftritte und meldet, ob das Schrittmaß noch eingehalten wird.

Bequemlichkeits- und Sicherheitsregel

Neben dem Schrittmaß nennt die Fachliteratur zwei weitere Faustregeln: Die Bequemlichkeitsregel a − s = 12 cm beschreibt, wie mühelos sich die Treppe steigen lässt; die Sicherheitsregel a + s = 46 cm sichert genug Trittfläche beim Abwärtsgehen. Alle drei Regeln gleichzeitig erfüllt nur die Kombination 17/29 exakt – reale Treppen sind immer ein Kompromiss, den der Rechner transparent ausweist.

Was baurechtlich zusätzlich gilt

Die DIN 18065 und die Landesbauordnungen regeln mehr als Steigung und Auftritt: nutzbare Laufbreite mindestens 80 cm (notwendige Treppen in Wohngebäuden), Kopffreiheit 200 cm, ab 18 Steigungen ist ein Zwischenpodest fällig, und bei gewendelten Treppen gilt das Schrittmaß entlang der Lauflinie. Kellertreppen mit 250 cm Höhe auf 250 cm Länge scheitern übrigens rechnerisch am Auftritt – genau solche Fälle markiert die Prüfung mit konkreten Alternativvorschlägen zur Stufenanzahl.

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