Kurzschlussstrom Ik aus gemessener Schleifenimpedanz Zs berechnen und die Abschaltbedingung nach DIN VDE 0100-410 für LSS und RCD prüfen.
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Kurzschlussstrom aus der Schleifenimpedanz berechnen
Bei jeder Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 wird die Fehlerschleifenimpedanz Zs gemessen. Aus ihr ergibt sich der zu erwartende Kurzschlussstrom: Ik = c × U₀ / Zs. Der Spannungsfaktor c = 0,95 berücksichtigt dabei die zulässige Netzspannungstoleranz nach unten. Dieser Rechner nimmt Ihnen die Auswertung des Messprotokolls ab und prüft sofort, ob die Abschaltbedingung nach DIN VDE 0100-410 erfüllt ist.
Die Abschaltbedingung
Der Fehlerstrom muss so groß sein, dass das vorgeschaltete Schutzorgan innerhalb der geforderten Zeit (0,4 s in Endstromkreisen bis 63 A) sicher auslöst. Für Leitungsschutzschalter gelten die oberen Grenzwerte der Magnetauslöser nach DIN EN 60898-1: B = 5 × In, C = 10 × In, D = 20 × In. Ein B16-Automat braucht also mindestens 80 A Fehlerstrom, ein C16 bereits 160 A.
Praxisbeispiel aus dem Messprotokoll
Gemessen werden Zs = 0,45 Ω an einer Steckdose, abgesichert mit B16. Rechnung: Ik = 0,95 × 230 V / 0,45 Ω = 486 A. Erforderlich sind 5 × 16 A = 80 A. Die Bedingung ist mit über 500 % Reserve erfüllt. Anders bei einem C16 am Ende einer langen Leitung mit Zs = 1,6 Ω: Ik = 137 A < 160 A – hier löst der Magnetauslöser nicht sicher aus. Abhilfe schaffen ein größerer Querschnitt, Charakteristik B oder ein RCD.
Maximale Schleifenimpedanz je Sicherung
Der Rechner gibt zusätzlich die maximal zulässige Schleifenimpedanz Zs,max = c × U₀ / Ia aus – der Wert, den Sie beim Messen direkt vergleichen können. Für einen B16 sind das 2,73 Ω, für einen C16 nur 1,37 Ω (bei c = 0,95 und 230 V).
Häufige Fragen
Warum c = 0,95? Die Netzspannung darf um 5 % unter dem Nennwert liegen; die Prüfung muss den ungünstigsten Fall abdecken. Viele Messgeräte rechnen diesen Faktor bereits ein.
Gilt der Rechner auch mit RCD? Ja – bei einem RCD ist Ia gleich dem Bemessungsdifferenzstrom IΔn (z. B. 0,03 A). Die Abschaltbedingung ist dann praktisch immer erfüllt; die Messung von Zs bleibt für den Schutz bei Schutzleiterunterbrechung trotzdem Pflicht.
Für Schmelzsicherungen gG? Deren Abschaltströme hängen von der Herstellerkennlinie ab und sind nicht als feste Faktoren genormt – nutzen Sie hierfür die Zeit-Strom-Kennlinie des Herstellers.